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Schiedsgutachten / gutachterliche Stellungnahme
Sollte eine Einigung über den Ombudsmann nicht möglich sein, so kann über den Verband ein Schiedsgutachten oder eine gutachterliche Stellungnahme zu einem vorliegenden Gutachten beantragt werden. Dieses Schiedsgutachten / diese gutachterliche Stellungnahme wird von einem Mitglied des Vorstandes und einem weiteren Kreditsachverständigen erstellt.
Tragen Sie uns bitte Ihren Fall vor, gerne informieren wir Sie über Verfahrensweise und Kosten.
Bundesverband Kreditsachverständige und Kontenprüfer e. V.
Vorstand
BVKK Geschäftsstelle
Hedestraße 5
D-66606 St. Wendel
Tel. +49 6851 - 84850
Fax +49 6851 - 84851
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Internet: www.BVKK.org
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Berlin - Charlottenburg VR 30247B
Steuernummer: 27/620/60334
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