Leistungen - bvkk.org Neues Projekt

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Leistungen

Mitglieder

Unsere Mitglieder erbringen für Sie folgenden Leistungen:

Finanzierungsrisiko-Erkennung

Wir analysieren Kredit- und Finanzierungsverträge auf Fallstricke und versteckte Kosten. Wir prüfen die Verhältnismäßigkeit der Zinssätze sowie der Zinsanpassungen auf ihre Rechtmäßigkeit und finanzmathematische Exaktheit. Dadurch helfen wir, Schäden aufzudecken, zu quantifizieren und zu beheben.

Schadensermittlung
Der Kreditnehmer wählt eine Bank seines Vertrauens und hinterfragt nun nicht mehr von der Bank veranschlagte Zinszahlungen, Buchungen und Kostenangaben. Diesen Umstand nutzen die Banken vielfältig, indem die abgerechneten und verbuchten Beträge höher sind, als der im Vertrag festgelegte Zinssatz, Wertstellungen werden zeitlich zum Vorteil der Bank und zum Nachsehen des Kunden verschoben und Kosten werden unverhältnismäßig abgerechnet.
Wir durchleuchten Ihre Konten und Kontenverläufe und ermitteln für Sie den Betrag, den sich Ihre Bank unrechtmäßig und ohne Ihr Wissen angeeignet hat. Wir versichern Ihnen, dass selbst wenn Sie schon auf Fehler bei der Kontenführung gestoßen sind, diese meist nicht mehr als die Spitze des Eisbergs enthüllen. Wie bei einem Eisberg liegen neun Zehntel im Verborgenen.

Berechnungs- und Verfahrensfehler
Selbst bei den großen und integer scheinenden Banken finden sich häufig fahrlässige als auch vorsätzliche Berechnungs- und Verfahrensfehler in der Kreditbereitstellung und -abrechnung. Wir ermitteln diese bankseitig begangenen Fehler, klären Sie über die Höhe Ihres bislang erlittenen Verlusts und Ihre Möglichkeiten der Rückforderung auf.
Schutz vor Kreditkündigungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Kreditkündigungen können durchaus rechtens sein. Wir haben jedoch oft festgestellt, dass erst durch überhöhte Zinsen und unzulässige Kosten der Banken ein vermeintlicher Zahlungsverzug entstanden ist. Unser finanzmathematisches Gutachten weist dann nach, dass ein Verzug nicht vorliegt und daher die Kreditkündigung seitens der Bank unwirksam ist. Der Bank ist damit die Grundlage für die Zwangsvollstreckung entzogen. Die Kreditsumme vermindert sich um das festgestellte Guthaben.

Befreiung von Sanierungskrediten
Hat die Bank Ihnen aus „Kulanz" einen Sanierungskredit gewährt?
Wir stellen fest, dass ein Großteil der geforderten und ausgegebenen Sanierungskredite unnötig ist, da bei detaillierter Kontenprüfung gravierende Fehler, wie z.B. überhöhte Zinssätze, unberechtigte Gebühren, falsche Wertstellungen, provisionsorientierte Tilgungsaussetzungsmodelle oder Kapitalanlagen, erst den Liquiditätsengpass verursachten. Wir decken Ihre Rückerstattungsansprüche auf und verhelfen Ihnen wieder zu Handlungsfähigkeit und Solvenz.

Kapitalanlagen
•    Lebensversicherungen; Bausparverträge
•    Immobilien; Immobilienbeteiligungen

Bei Kapitalanlagen werden sie meist nicht beraten, sondern verkauft.
Der Berater selbst ist meist verkaufstechnisch gut geschult, fachlich jedoch nur unzureichend und zudem nur vom Produktanbieter instruiert. In der Anlageempfehlung werden die Risiken höchstens beiläufig erwähnt, wenn überhaupt. Die Werthaltigkeit und die Rendite der Anlage werden überaus positiv dargestellt. Die Provisionssätze, die erheblich sein können, werden diskret verschwiegen.
Die Beratung ist damit weder Anlage noch Anleger gerecht. (Siehe auch Kick-back Rechtsprechung.) Ihre Verluste sind hiermit vorprogrammiert. Diese Praxis nennt man im Volksmund auch: „Anlagebetrug"! Mit der richtigen Prüfung können bei einer verlustreichen Anlage Schadensansprüche gegen die Bank geltend gemacht werden.

Ihr Erstattungsanspruch
Sollten Sie zu den knapp 70 % unserer Kunden gehören, bei denen wir einen signifikanten Schaden feststellen können, unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung, die richtigen Schritte einzuleiten, um erfolgreich mit den Banken über den Schadensersatz zu verhandeln.

Sollte die Bank sich trotz beweiskräftiger Darstellung ihres Anspruchs nicht zu einem außergerichtlichen Vergleich bereit erklären, unterstützen wir sie natürlich bei der Durchsetzung Ihres rechtlich gesicherten Anspruchs. Hierfür arbeiten wir bevorzugt mit unseren ausgewählten und vielfach erprobten und spezialisierten Fachanwälten zusammen, oder auch beratend an der Seite des Anwalts Ihres Vertrauens.

Da wir bei rund 70 % der Kreditnehmer und Anleger Fehler in Krediten und Anlagen feststellen können, sollten Sie sich überlegen, ob Ihr Vertrauen in die Bank tatsächlich gerechtfertigt ist. Lassen Sie uns ihre Konten prüfen, damit auch Sie schon bald mit wesentlich mehr Liquidität durchs Leben gehen.



Haben sie Fragen zum Thema, unsere Sachverständige werden ihnen gerne weiterhelfenFragen




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D-66606 St. Wendel

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Fax +49 6851 - 84851
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